Allgemeines: Systemische Pädagogische Elternberatung

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Zielgruppe

Die Fortbildung wendet sich an alle Personen, die im Rahmen ihrer pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in psychosozialen Arbeitsfeldern (stationär, teilstationär oder ambulant) Eltern und/oder Bezugspersonen in ihre Erziehungstätigkeit einbeziehen oder einbeziehen wollen oder die in Bezug auf Eltern und/oder Bezugspersonen beratend tätig sind, z.B. in Einrichtungen der Jugendhilfe, beim Jugendamt, in Beratungsstellen, in freien Praxen usw.

Nach Abschluß dieser Fortbildung kann Therapie, doch keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes durchgeführt werden. Nach dem Psychotherapeutengesetz vom 1.01.1999 unterliegt der Gebrauch des Begriffes "Psychotherapie" der gesetzlichen Regelung. Psychotherapie darf nach diesem Gesetz nur von Personen durchgeführt werden, welche die Approbation (staatliche Zulassung) oder eine besondere Erlaubnis erworben haben.
Diese Fortbildung führt nicht zur Approbation. Will man nach Abschluss dieser Fortbildung dennoch psyhotherapeutisch orientiert tätig werden, bedürfte es einer Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde nach dem Heilkundegesetz, die von Nicht-Ärzten und Nicht-Heilpraktikern durch den Nachweis der "Erlaubnis zur Ausübung heilkundlich-psychotherapeutischer Tätigkeit" erworben werden kann, welche vom örtlichen Gesundheitsamt nach Antragsstellung und in der Regel auf Grund einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung erteilt wird (s. Vorbereitungsliteratur).

Die Fortbildung ist keine Psychotherapie, sondern eine professionelle Weiterbildung und beinhaltet Selbsterfahrung und Selbsterfahrungsanteile. Die Teilnahme an der Fortbildung setzt ein normale psychische Belastbarkeit voraus und geschieht eigenverantwortlich.

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Zulassungsbedingungen

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Ziele und Inhalte der Fortbildung

Die Fortbildung legt den inhaltlichen Schwerpunkt auf die Erweiterung der systemisch pädagogischen Kompetenz, Eltern und/oder Bezugspersonen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit in die pädagogische Arbeit mit einzubeziehen und Beratung von Eltern und/oder Bezugspersonen zu leisten. Theoretische Grundlagen basieren auf aktuellen pädagogischen Konzepten, auf Kompetenzbildung der Befähigung zur Bewältigung (Coping-Strategien), der Systemtheorie sowie Selbstorganisationstheorie (Kybernetik 2. Ordnung) und werden ergänzt durch die Personzentrierte Psychologie und durch Aspekte der Erwachsenenbildung.

Diese systemisch pädagogische Elternberatung unterscheidet sich zunächst von einer expliziten Therapie bzw. Familientherapie, weil sie
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Arbeitsweise

In der Fortbildung wird theoretisch und praktisch Eltern- und Bezugspersonenarbeit erfahrbar gemacht wird. Konkrete Eltern- und Bezugspersonenarbeit wird zunächst in der Fortbildungsgruppe selbst ohne und mit Video-Feedback und später im Praxisfeld (in vivo) unter Einsatz von Video trainiert. Insgesamt steht die eigene Entwicklung einer Beraterpersönlichkeit mit der Perspektive im Vordergrund, personale Kompetenz im praktischen Umgang mit Eltern und Bezugspersonen sowie Vermittlungskompetenz von Erziehungsinhalten zu entwickeln und weiter auszubauen.

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Methodische Formen in der Fortbildung

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Gliederung der Fortbildung

Die Fortbildung dauert 2 Jahre und umfasst 442 Stunden: 240 Fortbildungsstunden (mit Trainer) + 72 Stunden Intervision (ohne TrainerInnen) + 50 Stunden Selbststudium + 30 Stunden Beratungspraxis + 50 Stunden Supervision in der beruflichen Praxis. Die Fortbildung bildet zugleich auch die Grundstufe zur insgesamt 3½ jährigen Fortbildung (die Aufbaustufe erstreckt sich über 1½ Jahre mit 516 Fortbildungsstunden) in "Systemischer Familientherapie und Familienberatung" über insgesamt 958 Fortbildungsstunden.
Weiterbildungsteile mit TrainerInnen:
  1. Fortbildungsblock: 2 Tage - Theorie (10 Std.) + Praxis (10 Std.)
  2. Fortbildungsblock: 2 Tage - Theorie (10 Std.) + Praxis (10 Std.)
  3. Fortbildungsblock: 2 Tage - Theorie (10 Std.) + Praxis (10 Std.)
  4. Fortbildungsblock: 2 Tage - Praxis (20 Std.)
  5. Fortbildungsblock: 2 Tage - Praxis (20 Std.)
  6. Fortbildungsblock: 2 Tage - Selbsterfahrung (20 Std.)
  7. Fortbildungsblock: 2 Tage - Selbsterfahrung (20 Std.)
  8. Fortbildungsblock: 2 Tage - Selbsterfahrung (10 Std.)+ Supervision (10 Std.)
  9. Fortbildungsblock: 2 Tage - Supervision (20 Std.)
  10. Fortbildungsblock: 2 Tage - Supervision (20 Std.)
  11. Fortbildungsblock: 2 Tage - Kolloquium Theorie (20 Std.)
  12. Fortbildungsblock: 2 Tage - Kolloquium Praxis (20 Std.)
(Terminübersicht über alle 12 Blocks)


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Abschluss der Fortbildung

Die TeilnehmerInnen erhalten nach Absolvieren der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung.
Zur Erlangung des Zertifikates "Systemische Pädagogische Elternberaterin / Systemische Pädagogischer Elternberater" sind folgende Kriterien zu erfüllen:


Curriculum: Systemische Pädagogische Elternberatung

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Theorie (100 Std.)

Auf der Grundlage der psychosozialen Ausbildung der TeilnehmerInnen werden aktuelle Konzepte der Vermittlungskompetenz von pädagogischen Inhalten und der Kompetenzbildung in Bezug auf Erwachsene über 50 Stunden in der Fortbildungsgruppe vermittelt. Einzelne Grundlagenthemen werden an die TeilnehmerInnen vergeben, die im Selbststudium (angerechnet werden dafür 50 Std.) zu erarbeiten und in Form einer schriftlichen Theoriearbeit vorzulegen und der Fortbildungsgruppe vorzustellen sind.
Einzelne Themenschwerpunkte der Theorievermittlung sind:

Grundlagen von Erziehung und Bildung

Kompetenzbildung von Eltern und Bezugspersonen

Erwachsenenbildung und deren Methoden

Systemischer Ansatz

Spezifische Störungen

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Kolloquium Theorie (20 Std.)

Die Fortbildung schließt mit zwei Kolloquien, in welchen die TeilnehmerIn erworbenes Wissen in der Fortbildungsgruppe reflektiert. Jede TeilnehmerIn stellt in diesen Kolloquien einen konkreten Fall aus der theoretischen Perspektive mit der entsprechenden schriftlichen Dokumentation und einem Videobeitrag vor. Im Kolloquium Theorie (20 Std.) soll folgendes reflektiert werden:
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Praxis (50 Std.)

In den Praxisblöcken werden die theoretisch erfahrenen Inhalte in der TeilnehmerInnengruppe (Laborsituation) umgesetzt. Die Praxiserfahrungen (vgl. Beratungspraxis, s.u.), die von den TeilnehmerInnen in ihren Berufsfeldern oder ähnlichen Situationen gemacht wurden, werden sukzessive in die Praxisblöcke einbezogen. Jede TeilnehmerIn stellt einen konkreten Fall aus der theoretischen Perspektive mit der entsprechenden schriftlichen Dokumentation und einem Videobeitrag vor. Im Einzelnen soll folgendes erarbeitet werden:
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Kolloquium Praxis (20 Std.)

Die Fortbildung schließt mit zwei Kolloquien, in welchen die TeilnehmerIn erworbenes Wissen in der Fortbildungsgruppe reflektiert. Jede TeilnehmerIn stellt in diesen Kolloquien einen konkreten Fall aus der theoretischen Perspektive mit der entsprechenden schriftlichen Dokumentation und einem Videobeitrag vor. Im Kolloquium Praxis (20 Std.) soll folgendes reflektiert werden:
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Durchführung von Beratungspraxis durch die TeilnehmerIn (30 Std.)

Durch eine praktische und konkrete Arbeit als BeraterIn sollen die bisherigen persönlichen und beruflichen Erfahrungen der TeilnehmerInnen mit den in der Fortbildung zusätzlich erworbenen Fähigkeiten umgesetzt und in selbständiger Beratertätigkeit in der eigenen Praxis durchgeführt werden. Dazu werden insgesamt zwei systemische Sitzungen unter Einsatz von Video in der beruflichen Praxis durchgeführt und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen in der Fortbildungsgruppe vorgestellt.
Für die erste Videovorstellung mit schriftlicher Dokumentation und der Vorstellung in der Fortbildungsgruppe werden 15 Stunden angerechnet, für die zweite Videovorstellung mit schriftlicher Dokumentation, welche am Ende der Fortbildung im Kolloquium vorgestellt wird, ebenfalls 15 Stunden.

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Selbsterfahrung (50 Std.)

Anteile von Selbsterfahrung sind auch in der Supervision enthalten. In der expliziten Auseinandersetzung mit sich selbst setzen sich die Teilnehmerinnen im Rahmen der Fortbildungsgruppe oder einer Encountergruppe mit den eigenen Anteilen auseinander, die für eine Eltern und/oder Bezugspersonenarbeit bedeutsam sind:
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Supervision (100 Std.)

In der Supervision (50 Std. mit TrainerInnen) wird im Rahmen der Fortbildungsgruppe oder in Teilgruppierungen die individuelle Definition von Wirklichkeit sowie die eigene Sicht von Zusammenhängen durch das Kennenlernen anderer Perspektiven erweitert Supervision soll als ein notwendiges und geeignetes Instrument der persönlichen und fachlichen Reflexion erfahren werden:
Zusätzlich muss der Nachweis von Supervision im beruflichen Feld (am Arbeitsplatz oder adäquaten Praxisfeldern) über 50 Std. erbracht werden.

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Intervision (72 Std.)

Begleitend zur Supervision treffen sich die TeilnehmerInnen in selbst organisierten Arbeitsgruppen einmal im Monat für 3 Arbeitsstunden, um relevante Literatur zu bearbeiten, Methoden einzuüben und sich gegenseitige fachlich-supervisorische Hilfestellung zu geben.



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