Systemische Familientherapie
Zielgruppe
Die Fortbildung wendet sich an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit familienberaterisch tätig sind und familientherapeutisch tätig werden wollen, z.B. in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Beratungsstellen, freien Praxen usw.
Nach Abschluß dieser Fortbildung kann Therapie, doch keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes durchgeführt werden. Nach dem Psychotherapeutengesetz vom 1.01.1999 unterliegt der Gebrauch des Begriffes "Psychotherapie" der gesetzlichen Regelung. Psychotherapie darf nach diesem Gesetz nur von Personen durchgeführt werden, welche die Approbation (staatliche Zulassung) oder eine besondere Erlaubnis erworben haben.
Diese Fortbildung führt nicht zur Approbation. Will man nach Abschluss dieser Fortbildung dennoch psychotherapeutisch orientiert tätig werden, bedürfte es einer Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde nach dem Heilkundegesetz, die von Nicht-Ärzten und Nicht-Heilpraktikern durch den Nachweis der "Erlaubnis zur Ausübung heilkundlich-psychotherapeutischer Tätigkeit" erworben werden kann, welche vom örtlichen Gesundheitsamt nach Antragsstellung und in der Regel auf Grund einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung erteilt wird (s. Vorbereitungsliteratur).
Die Fortbildung ist keine Psychotherapie, sondern eine professionelle Fortbildung und beinhaltet Selbsterfahrung und Selbsterfahrungsanteile. Die Teilnahme an der Fortbildung setzt ein normale psychische Belastbarkeit voraus und geschieht eigenverantwortlich.
Zulassungsbedingungen
- Abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (begründete Ausnahmen sind möglich)
- Nachweis (durch Studium oder Ausbildung) oder Aneignung während der Weiterbildung von
- Theoretischen Kenntnisse der Kommunikationstheorie, Entwicklungs-, Persönlichkeits-, Motivations-, Lern- und Sozialpsychologie, Psychopathologie und differentiellen Diagnostik
- Arbeitsfeldbezogenen juristischen Kenntnissen (berufs-, sozial- und strafrechtlichen Bestimmungen), Kenntnissen der institutionellen und sozialen Rahmenbedingungen der beratenden und therapeutischen Tätigkeit
- Abgeschlossene Weiterbildung in Pädagogischer Elternberatung, einer systemischen zweijährigen Beraterausbildung oder einer abgeschlossenen zweijährigen humanistischen Ausbildung. Es müssen jeweils insgesamt 442 Stunden nachgewiesen werden.
- Äquivalente andere Teile können durch ein Prüfungsverfahren von den Krüger Institute anerkannt werden
- Möglichkeit der familientherapeutischen oder familienberaterischen Arbeit mit Eltern und/oder Bezugspersonen im Rahmen der Berufstätigkeit oder einer anderen Tätigkeit unter Einsatz von Video und Live-Sitzungen
Ziele und Inhalte der Fortbildung
Die Fortbildung legt den inhaltlichen Schwerpunkt auf die systemische und familientherapeutische Kompetenz in der Begleitung und Hilfestellung von KlientInnen und KlientInnensystemen.
Diese explizit familientherapeutischen Interventionen gehen über eine pädagogisch beraterische Elternarbeit hinaus, weil sie
- absichtsfrei die Einzigartigkeit der KlientInnen und KlientInnensysteme anerkennen und würdigen,
- im Auftrag von KlientInnen und KlientInnensysteme Kompetenzen aufbauen helfen,
- nur im Auftrag von KlientInnen und KlientInnensystemen ihre kommunikativen Muster und Beziehungsstrukturen mit dem Ziel aufstören, um
- brach liegende und bisher nicht genutzten Ressourcen aktivieren zu helfen,
- dabei behilflich zu sein, ungewohnte oder neue kommunikative Muster und Beziehungsstrukturen unter therapeutischer und beraterischer Begleitung einzuführen,
- Ideen und Möglichkeiten zu entwickeln, diese in den Alltag zu transferieren
Methodische Formen in der Fortbildung
In der Fortbildung wird theoretisch und praktisch familientherapeutisches Arbeiten erfahrbar gemacht. Die Kompetenzen der Familientherapie werden zunächst im Rollenspiel in der Weiterbildungsgruppe, dann anhand von Videobeiträgen und später im Praxisfeld (in vivo) trainiert.
Insgesamt steht die eigene Entwicklung einer Therapeutenpersönlichkeit mit der Perspektive im Vordergrund, personale und familientherapeutische Kompetenz im praktischen Umgang mit KlientInnen und KlientInnensystemen auszubauen und weiter zu entwickeln.
Methoden sind:
- Theorievermittlung durch Vorträge und Visualisierungen
- Selbststudium von Literatur und Erstellen von Impulsreferaten durch die TeilnehmerInnen, die an die TeilnehmerInnengruppe verteilt werden
- DozentInnen demonstrieren familientherapeutische Arbeit im Rollenspiel oder durch Videodarstellungen
- TeilnehmerInnen reflektieren in schriftlicher Form (vor dem Selbsterfahrungsblock) die Prägung der eigenen Persönlichkeit im Kontext des eigenen Familiesystems
- Skill-Trainings zum Erlernen therapeutischen Basisfertigkeiten in der TeilnehmerInnengruppe
- Vorstellen von systemischen Sitzungen und / oder Fällen der TeilnehmerInnen durch Live- und videografierten Sitzungen
Gliederung der Fortbildung
Diese Fortbildungdauert 1½ Jahre und umfasst 170 Fortbildungsstunden mit TrainerInnen + 50 Stunden Selbststudium + 110 Stunden durch Anerkennung in anderen Fortbildungen erbrachter oder zusätzlich zu leistetender Teile + 150 Stunden familientherapeutische Praxis + 36 Stunden Intervision, insgesamt 516 Stunden.
- 516 Stunden insgesamt:
- 170 Präsenzstunden mit TrainerInnen über die Dauer von 1½ Jahren in Form von 8 Blocks à 2 Tagen + einem Abschlußtag
- 30 Std. Theorie
- 70 Std. Praxis
- 20 Std. Selbsterfahrung
- 50 Std. Supervision
- 050 Std. Selbststudium (Nachweis durch Vorlage eines Impulsreferates)
- 110 Std. Anerkennung aus beruflicher Praxis oder anderen Weiterbildungen
- 30 Std. Praxis (Bescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis aus frei- bzw. nebenberuflicher Tätigkeit)
- 30 Std. Selbsterfahrung (Nachweis durch andere Seminare)
- 50 Std. Supervision (Nachweis der Teilnahme an Supervisionen der beruflichen Praxis o.ä.)
- + 150 Std. Therapiepraxis (Nachweis bis 1 Jahr nach Abschluss der Weiterbildung)
- + 036 Std. Intervision (monatliche kollegiale Supervision in der TeilnehmerInnengruppe für jeweils 3 Stunden)
Weiterbildungsteile mit TrainerInnen:
- Fortbildungsblock: 2 Tage - Theorie (10 Std.) + Praxis (10 Std.)
- Fortbildungsblock: 2 Tage - Theorie (10 Std.) + Praxis (10 Std.)
- Fortbildungsblock: 2 Tage - Theorie (10 Std.) + Praxis (10 Std.)
- Fortbildungsblock: 2 Tage - Selbsterfahrung (20 Std.)
- Fortbildungsblock: 2 Tage - Praxis (10 Std.) + Supervision (10 Std.)
- Fortbildungsblock: 2 Tage - Praxis (20 Std.)
- Fortbildungsblock: 2 Tage - Praxis (10 Std.) + Supervision (10 Std.)
- Fortbildungsblock: 2 Tage - Praxis (10 Std.) + Supervision (10 Std.)
- Fortbildungsblock: 1 Tag - Abschlußsupervision (10 Std.)
Terminübersicht zur Systemischen Familientherapie in Bochum als Flyer kann hier ausgedruckt werden
Abschluss der Fortbildung
Die TeilnehmerInnen erhalten nach Absolvieren der Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung.
Zur Erlangung des Zertifikates "Systemische Familientherapeutin / Systemischer Familientherapeut" sind der vollständig geführte Original-Belegbogen abzugeben und folgende Kriterien zu erfüllen:
- Komplette Teilnahme an allen Fortbildungsblocks
- Abgabe einer schriftlichen Theoriearbeit an die Fortbildungsinstitution und Vorbereitung auf eine evtl. mündliche Darstellung dieser Arbeit vor der Fortbildungsgruppe
- Führen von Protokollen über die Fortbildungssitzungen
- Nachweis familientherapeutischer Praxis mit 1 Live- und 2 videografierten Sitzungen mit 3 schriftlichen Dokumentationen
- Schriftliche Erklärung zu regelmäßiger Supervision
Curriculum
Theorie (80 Std.)
Auf der Grundlage der psychosozialen (Fach-)Hochschulausbildung der TeilnehmerInnen und einer abgeschlossenen beraterischen (Grund-) Ausbildung werden familientherapeutische Kompetenzen vermittelt. Einzelne Grundlagenthemen werden an die TeilnehmerInnen vergeben, die im Selbststudium (50 Std.) zu erarbeiten und in Form einer schriftlichen Theoriearbeit vorzulegen und der Fortbildungsgruppe vorzustellen sind.
Einzelne weitere Themenschwerpunkte in der Fortbildungsgruppe sind:
Systemischer Ansatz
- Erstinterview
- Systemanalyse, individuelle Diagnostik, Indikation
- Therapieplanung, -durchführung, -abschluss und -evaluation
- Systemische Interventionsmöglichkeiten in Krisensituationen
- Therapeutischer Kontrakt
Selbstorganisationstheorie und Erwachsenenbildung
- Konstruktion von Wirklichkeiten
- Einsatz von sprachlichen und symbolischen Metaphern
- Entwicklung von adäquaten Interventionstechniken
Spezifische Krisen und Störungen in Familien oder Systemen
- Trennung und Scheidung
- Konflikte und Störungen im Intim- und Sexualbereich
- Gewalt und Missbrauch
- Arbeits- und berufsbedingte Krisen
Praxis (100 Std.)
In den Praxisblöcken werden die theoretisch erfahrenen Inhalte in der TeilnehmerInnengruppe ausprobiert und umgesetzt (Laborsituation). Praxiserfahrungen der TeilnehmerInnen (30 Std.) in den Berufsfeldern oder ähnlichen Situationen als Co-Therapeutin, als TeilnehmerIn im reflektierenden Team, als Anleiterin systemischer Praxis oder entsprechende Teile aus anderen Fortbildungen können als äquivalent anerkannt werden.
Durchführung von Therapiepraxis durch die TeilnehmerIn (150 Std.)
Die TeilnehmerInnen sollen als FamilientherapeutInnen in selbstständiger Tätigkeit Beratungs- bzw. Therapiestunden unter begleitender Supervision durchführen. Es wird der Nachweis familientherapeutischer Praxis durch 1 Live- und 2 videografierten Sitzungen mit 3 schriftlichen Dokumentationen nach den geltenden Datenschutzbestimmungen durchgeführt und in den Fortbildungsprozess eingebracht. Die Durchführung der Beratungs- bzw. Therapiestunden können bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung des Fortbildungsganges anerkannt werden.
Selbsterfahrung (50 Std.)
Die TeilnehmerInnen setzen sich mit der Fortbildungsgruppe oder in einer Encountergruppe (20 Std.) und außerhalb der Fortbildungsgruppe (30 Std.; Selbsterfahrungsteile anderer Fortbildungen können anerkannt werden) mit den Anteilen auseinander, die für die Entwicklung zur TherapeutInnenpersönlichkeit bedeutsam sind
- Beschäftigung mit dem eigenen Herkunftssystem
- Genographisches Erarbeiten des Herkunftsgeschichte
- Auseinandersetzungen mit Übertragung und Gegenübertragung
- Reflexion der therapeutischen Haltung für eine förderliche Familienberatung und Familientherapie
Supervision (100 Std.)
Die Supervision (Live- und Videosupervision) findet im Rahmen der Fortbildungsgruppe als eine fortlaufend begleitende, fallorientierte Reflexion der therapeutischen Praxis der TeilnehmerInnen statt.
- Erweiterung individueller Sichtweisen
- Verstehen von komplexen Zusammenhängen
- Herstellen des systemischen Zusammenhanges zwischen fallbezogener Problematik und Thematik der jeweiligen TeilnehmerIn
- Hilfestellung bei persönlichen und fachlichen Fragen
- Systemische Begleitung des Gruppenprozesses in der Fortbildungsgruppe
Zusätzlich muss der Nachweis von Supervision (50 Std.) am Arbeitsplatz und / oder adäquaten Praxisfeldern erbracht werden.
Intervision (36 Std.)
Begleitend zur Supervision treffen sich die TeilnehmerInnen in selbst organisierten Arbeitsgruppen einmal im Monat für 3 Arbeitsstunden, um relevante Literatur zu bearbeiten, Methoden einzuüben und sich gegenseitige fachlich-supervisorische Hilfestellung zu geben.
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